Gemeindewechsel
Wenn Sie in einer Straße wohnen, die nicht zu unserem Bezirk gehört, Sie aber trotzdem Mitglied der Ev. Kirchengemeinde Schloß Neuhaus sein möchten, können Sie Ihre Gemeindezugehörigkeit ändern. Einen Vordruck hierzu bekommen Sie in unserem Gemeindebüro. Ein Wechsel von Bezirk I zu Bezirk II oder umgekehrt ist nicht möglich, da beide Bezirke zusammen eine Kirchengemeinde bilden.
Wenn Sie aus der katholischen Kirche übertreten wollen, müssen Sie zunächst beim Amtsgericht aus der katholischen Kirche austreten und können dann in unsere Gemeinde aufgenommen werden.